Vor der nächsten Schulung die Abhängigkeit prüfen
Resilienzplanung · Maßnahmenauswahl · Substitution
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Ein zusätzlicher Schulungsauftrag kann eine vermeidbare Abhängigkeit unverändert lassen. Die Maßnahmenplanung sollte deshalb zuerst eine andere Arbeitsgestaltung prüfen.
Ein Betrieb legt in einem fiktiven Vorsorgefall fest, dass Beschäftigte bei einer technischen Störung einen komplizierten manuellen Ablauf übernehmen sollen. Da Änderungen der Technik jeweils eine weitere Einweisung erfordern, plant die Leitung bereits die nächste Schulung. Vor dieser Entscheidung wäre jedoch zu untersuchen, ob eine andere Arbeitsgestaltung die störanfällige Abhängigkeit verringern oder aufheben könnte.
In unserem veröffentlichten Working Paper „Bewertung von organisationaler Krisen-Resilienz anhand des Resilienzrisikoreifegrades“ (Rico Kerstan und André Röhl, NBS Northern Business School, Nr. 1/2025) beschreiben wir einen qualitativen Ansatz zur szenariobezogenen Bewertung von Risiken sowie Widerstands- und Bewältigungsfähigkeit. Für die Maßnahmenableitung greifen wir eine Rangfolge aus dem Arbeitsschutz auf: Substitution, technische und organisatorische Maßnahmen sowie personen- und verhaltensbezogene Maßnahmen.
Substitution bedeutet hier, eine gefährdende Voraussetzung durch eine andere Gestaltung zu ersetzen. Daraus leite ich für die Vorsorgeplanung ab, vor einer zusätzlichen Verhaltensvorgabe den Arbeitsgegenstand selbst zu prüfen. Ob eine Schulung erforderlich bleibt, hängt damit auch davon ab, welche anderen Gestaltungen möglich sind und welche Anforderungen diese erfüllen.
Im Beispiel erläutert die Prozessverantwortung zunächst, welche Betriebsleistung der manuelle Ablauf sichern soll. Gemeinsam mit der technischen Zuständigkeit prüft sie anschließend, ob ein anderer Prozess dieselbe Leistung mit weniger störungsabhängigen Eingriffen bereitstellen kann. Ein Ersatz ist nur sinnvoll, wenn seine eigenen Voraussetzungen und mögliche neue Gefährdungen mitbetrachtet werden. Der bloße Wechsel eines Produkts genügt dafür nicht.
Die Entscheidungsvorlage stellt deshalb zwei begründete Wege gegenüber: den bisherigen Ablauf mit zusätzlicher Einweisung und die veränderte Arbeitsgestaltung. Verglichen werden die benötigte Fachkunde, der laufende Betreuungsaufwand und die verbleibenden Einschränkungen im betrachteten Ausfall. Daraus entsteht keine automatische Beschaffungsempfehlung.
Bei der nächsten Maßnahmenplanung empfehle ich, einen wiederkehrenden Schulungsbedarf auf diese Weise zu prüfen. Die Leitung entscheidet anschließend, ob die Abhängigkeit erhalten, technisch verändert oder durch einen anderen Ablauf ersetzt wird. Wird sie beibehalten, sollte die Begründung den erforderlichen Schulungsaufwand ausdrücklich einschließen.
Vom Beitrag zur Organisationsfrage
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