Externe Unterstützung im Übungsszenario kenntlich machen
Krisenübung · Externe Unterstützung · Szenarioannahmen · Kooperationsfähigkeit
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Eine angenommene Hilfeleistung ist noch keine bestätigte Zusage. Der Übungsauftrag sollte diesen Unterschied für die spätere Auswertung erhalten.
Eine Organisation übt einen angenommenen längerfristigen Gebäudeverlust. Im Szenario stellt ein benachbarter Betrieb kurzfristig Räume bereit. Ob dieser Betrieb dazu tatsächlich in der Lage wäre, wurde nicht geklärt. Das fiktive Beispiel zeigt eine Grenze der Übung: Das Leitungsteam kann mit der bereitgestellten Hilfe arbeiten, während die Verfügbarkeit dieser Hilfe außerhalb des Szenarios offenbleibt.
Für die Vorbereitung schlage ich deshalb vor, externe Unterstützung mit einem eindeutigen Status zu versehen. Eine Szenarioannahme gilt innerhalb der Übung. Eine bestätigte Zusage beruht dagegen auf einer gesonderten Abstimmung mit dem vorgesehenen Partner und hat eigene Bedingungen. Diese Unterscheidung verhindert zunächst nur eine begriffliche Vermischung; sie weist noch keine belastbare Zusammenarbeit nach.
Das veröffentlichte Working Paper „Bewertung von organisationaler Krisen-Resilienz anhand des Resilienzrisikoreifegrades“ von Rico Kerstan und André Röhl, NBS Northern Business School, Nr. 1/2025, behandelt Kooperationsfähigkeit und gegenseitige Unterstützung als externe Perspektive auf Krisenresilienz. Der Resilienzrisikoreifegrad ist ein qualitativer Ansatz zur Einschätzung von Risiken sowie Widerstands- und Bewältigungsfähigkeit anhand ausgewählter Szenarien. Die vorgeschlagene Statuskennzeichnung leite ich daraus ab. Sie ist keine im Papier experimentell bestätigte Trainingsmethode.
Die Übungsleitung sollte vor Beginn festlegen, welche Unterstützungsleistungen sie lediglich für das Szenario annimmt. Die organisatorisch zuständige Stelle ergänzt, welche Absprachen außerhalb der Übung bestehen und welche Voraussetzungen dabei genannt wurden. Eine fehlende Zusage muss die Übung nicht verhindern, sofern die Annahme zum Lernziel passt und als solche erhalten bleibt.
In der Nachbesprechung sind dann zwei Befunde getrennt zu behandeln. Das Team kann den Umgang mit verfügbaren Räumen nachvollziehbar organisiert haben. Gleichzeitig kann die reale Verfügbarkeit der Räume ungeklärt sein. Der zweite Befund betrifft die Vorbereitung der Zusammenarbeit und sollte nicht nachträglich als Fehler der übenden Personen erscheinen.
Für eine nächste Krisenübung sollte die Planung eine externe Hilfeleistung auswählen und ihren Status dokumentieren. Daraus folgt gegebenenfalls ein eigener Abstimmungsauftrag mit dem Partner. Erst dessen Ergebnis kann den Vorsorgeplan außerhalb der Übung ergänzen.