Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Beratungsbedingungen der KR Krisensicher Risikoberatung GmbH (Stand: 08.04.2020)

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben, insbesondere im Bereich der Unternehmensberatung, ist.

(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 2 Vertragsgegenstand; Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

(2) Auf Verlangen des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung bzw. legt nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft ab durch einen schriftlichen oder textlichen Bericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wiedergeben soll. Soll der Auftragnehmer einen umfassenden, schriftlichen oder textlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.

(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung möglichst richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten, Angaben und Informationen werden nur auf Plausibilität überprüft. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.

(4) Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Auftragnehmer hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im übrigen entscheidet er nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht.

 

§ 3 Leistungsänderungen; Schriftform

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.

(2) Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Auftragnehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt der Auftragnehmer in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

(3) Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann der Auftragnehmer eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der Textform.

 

§ 4 Schweigepflicht; Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Diese Pflicht erstreckt sich nicht auf Tatsachen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Sie gilt auch nicht, soweit sie in einem staatlichen Verfahren oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Auftragsverhältnis offengelegt werden müssen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift hinzuweisen.

(3) Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlichoder textlich zu bestätigen.

 

§ 6 Vergütung; Zahlungsbedingungen; Aufrechnung

(1) Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise sind im Vertrag geregelt.

(2) Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Auftragnehmers. Diese ist dem Auftraggeber in Übereinstimmung mit § 2 Abs. 2 Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer jeweils zur Verfügung zu stellen. Bei Verträgen, die im letzten Quartal abgeschlossen werden, gelten die vereinbarten Preise auch für das folgende Jahr. Übersteigt die Preisänderung die marktüblichen Preise nicht nur unerheblich, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen; § 627 BGB bleibt unberührt.

(3) Alle Forderungen werden mit Rechnungstellung fällig und sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.

(4) Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.

(5) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen zulässig.

 

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet durch von ihm, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen durch leichte Fahrlässigkeit (mit-)verursachte Schäden nur, wenn und soweit diese auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im übrigen haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, wenn und soweit sie von ihm, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Dabei beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers stets auf solche Schäden, mit denen er vernünftigerweise rechnen musste. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien.

(2) Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf maximal 250.000 EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigen, die sich aus einer Einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen durch den Auftraggeber.

(4) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer können nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden, nachdem der Auftraggeber von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, in jedem Fall aber in 5 Jahren ab Anspruchsentstehung. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht in Fällen von grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Arglist. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

§ 8 Schutz des geistigen Eigentums

(1) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc. nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben oder verbreitet werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(2) Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

 

§ 9  Treuepflicht

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung nicht nur unerheblich beeinflussen können.

 

§ 10 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinaus-zuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

 

 § 11 Kündigung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag durch den Auftraggeber jederzeit, durch den Auftragnehmer mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Text- oder Schriftform gekündigt werden; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen.

 

 

§ 12 Zurückbehaltungsrecht; Aufbewahrung von Unterlagen

(1) Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde. Das Zurückbehaltungsrecht gilt zudem nicht bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

(2) Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Dateien der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

(3) Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im übrigen drei Jahre, bei gem. § 12 Abs. 1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

 

§ 13 Sonstiges

(1) Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

(2) Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftrag von einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. § 3 Abs. 4 bleibt unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KR Krisensicher Campus UG (hagtungsbeschränkt) für Seminare und Workshops (Stand: 30.09.2020)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare und Workshops (nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt) gelten für Verträge, deren Gegenstand die Vermittlung oder Vertiefung von Wissen für Mitarbeiter des Auftraggebers durch den Auftragnehmer sind.

(2) Das Veranstaltungsangebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.

(3) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(4) Die vom Auftragnehmer eingesetzten Dozenten handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen des Auftragnehmers. Zusätzliche, nachfolgende oder neue Aufträge dürfen ausschließlich über den Auftragnehmer abgewickelt werden.

§ 2 Vertragsgegenstand; Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Veranstaltung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Lehrinhalte gegenüber dem Auftraggeber vermittelt sind. Unerheblich ist, ob oder wann die definierten Lernziele im individuellen Fall erreicht werden.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Auftragnehmer hat angemessen ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen. Im Übrigen entscheidet er nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht.

§ 3 Anmeldung

(1) Die Anmeldung zu Seminaren und Workshops erfolgt schriftlich bzw. per E-Mail gegenüber dem Auftragnehmer oder über den Online-Shop des Auftragnehmers und ist verbindlich.

(2) Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bei Überbuchung von Seminaren werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

(3) Der Auftraggeber erhält nach der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit weitergehenden Informationen. Sofern die Veranstaltung ausgebucht ist, erhält der Auftraggeber eine Benachrichtigung.

§ 4 Teilnahmegebühren

(1) Teilnahmegebühren verstehen sich zzgl. USt. Sie beinhalten die Teilnahme an der Veranstaltung, eine Tagungspauschale, umfassende Unterlagen sowie eine Teilnahmebestätigung bzw. Zertifikat.

(2) Übernachtungs- und Anreisekosten sind nicht in den Teilnahmegebühren enthalten. Der Auftraggeber hat selbst für die Buchung zu sorgen.

(3) Teilnahmegebühren sind zu dem in der Rechnung benannten Zahlungstermin fällig.

§ 5 Widerruf

Ein Widerruf des Vertrages ist ausgeschlossen. Der Rücktritt von Vertrag gemäß § 5 bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Rücktritt des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er dies schriftlich bzw. per E-Mail gegenüber dem Auftragnehmer oder über den Online-Shop des Auftragnehmers erklärt.

(2) Dem Auftraggeber entstehen im Falle eines Rücktritts folgende Kosten:

  1. Bis zu vier Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag (0 Uhr) ist ein Rücktritt kostenlos. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in vollem Umfang erstattet.
  2. Nach Ablauf der vier Wochen und bis zu zwei Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag (0 Uhr) werden 30 % der Teilnahmegebühren fällig. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden entsprechend erstattet.
  3. Ab zwei Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag (0 Uhr) werden 100 % der Teilnahmegebühren fällig.

(3) Der Eingang der Rücktrittserklärung beim Auftragnehmer ist maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts. Das Nichterscheinen des Auftraggebers gilt als Absage.

(4) Durch den Auftragnehmer eingeräumte Rabatte auf Gruppenbuchungen entfallen, wenn der Auftraggeber nicht alle Positionen der beauftragten Gruppenbuchung in Anspruch nimmt.

(5) Der Auftraggeber kann die Buchung einmalig kostenfrei bis vier Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag (0 Uhr) auf eine andere, inhaltlich gleiche Veranstaltung umbuchen. Nach Ablauf der vier Wochen und bis zu zwei Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag (0 Uhr) werden trotz Umbuchung 30 % der Teilnahmegebühren fällig.  Ab zwei Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag (0 Uhr) werden trotz Umbuchung 50 % der Teilnahmegebühren fällig.

§ 7 Absage durch den Auftragnehmer

(1) Bei Absage der Veranstaltung durch den Auftragnehmer, infolge von Krankheit des Dozenten, verhinderter oder verspäteter Anreise, höherer Gewalt (Streik, Naturkatastrophen etc.) sowie wichtiger organisatorischer Gründe (insbesondere Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl), besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

(2) Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber einen Ersatztermin für die abgesagte Veranstaltung an. Dieser kann entscheiden den Ersatztermin wahrzunehmen oder eine Erstattung der Teilnahmegebühren verlangen.

§ 8 Änderungsvorbehalt

(1) Der Auftragnehmer ist ohne Information des Auftraggebers berechtigt den vorgesehenen Dozenten durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

(2) Zudem kann der Auftragnehmer jederzeit und ohne den Auftraggeber zu informieren organisatorische, inhaltliche und methodische Änderungen vornehmen.

§ 9 Urheberrechte

Alle während der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Bearbeitung, Vervielfältigung oder Verbreitung bedarf der Einwilligung des Auftragnehmers.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen haften außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Der Auftragnehmer haftet für einfache Fahrlässigkeit – außer in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf  (Kardinalpflichten), verletzt werden.

(2) Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 1000.000 €.  Ein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere Arbeits- / Verdienstausfall und entgangenem Gewinn, besteht nicht.

§ 11 Sonstiges

(1) Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

(2) Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. § 7 bleibt unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KR Krisensicher Risikoberatung GmbH für Download-Produkte (Stand: 08.04.2020)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Download-Produkte (nachfolgend „Downloads“ genannt) gelten für Verträge, deren Gegenstand die Bereitstellung von Downloads gegen Bezahlung sind.

(2) Das Download des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.

(3) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

§ 2 Vertragsabschluss; Leistungsumfang

(1) Sofern sich der Kunde für ein per Download erhältliches Produkt entscheidet, kommt ein Vertrag mit der KR Krisensicher Risikoberatung GmbH, Parkstr. 1, 15907 Lübben, als Verkäufer zustande. Durch die Auswahl der Schaltfläche „Kaufen“ durch den Kunden für die, im Onlineshop des Verkäufers eingegebene Bestellung, wird ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages an den Verkäufer geschickt. Dieses nimmt Angebot des Kunden daraufhin durch die Bereitstellung der Dateien zum Download im Kontobereich des Kunden an.

(2) Gegenstand des Vertrages ist das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den in der Produktbeschreibung dargestellten und in der Bestellung eingegebene Downloads.

(3) Die Leistungen des Verkäufers sind erbracht, wenn diesem den Kunden den Download im Kundenbereich per Link zur Verfügung gestellt hat. Die Möglichkeit zum erneuten Herunterladen von Downloads stellt einen freiwilligen Service des Verkäufers dar, den diese jederzeit beenden kann. Der Verkäufer behält sich daher das Recht vor, diese Möglichkeit jederzeit vorübergehend oder auf Dauer zu ändern, zu unterbrechen oder einzustellen und/oder einzelne Downloads aus dem Konto des Kunden zu löschen. Dies gilt insbesondere bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Entfernung des Downloads aus dem Konto des Kunden, insbesondere im Falle von Streitigkeiten über etwaige Rechtsverletzungen durch den Inhalt des Downloads. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

(1) Preise für Downloadprodukte verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.

(2) An den Kunden im Rahmen des Downloads gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.

§ 4 Nutzungsvoraussetzungen für Downloads

(1) Der Verkäufer verschafft dem Kunden an Downloads kein Eigentum.

(2) Vor der vollständigen Zahlung kann der Verkäufer das Nutzungsrecht jederzeit widerrufen.

(3) Der Kunde darf Downloads nur für den eigenen beruflichen Gebrauch kopieren oder zu diesem Zweck von einem Dritten kopieren lassen, sofern der Dritte die Kopie unentgeltlich erstellt. Eine Weitergabe von Downloads an Dritte (einschließlich Kunden, Freunde, Verwandte, Bekannte o.ä.) ist zur Begutachtung durch Zertifizierer oder zeitweilig für den Zweck der Herstellung einer Kopie gestattet. Eine Weitergabe über diese Zwecke hinaus ist unzulässig. Die öffentliche Zugänglichmachung bzw. Weiterleitung, deren entgeltliches oder unentgeltliches Einstellen ins Internet oder in andere Netzmedien, deren Weiterverkauf und/oder jede sonstige Art von deren Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist untersagt.

§ 5 Widerruf

Ein Wiederruf des Vertrages ist ausgeschlossen.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

(1) Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu vorbehaltlich der Absätze 2 und 3.

(2) Der Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen haften außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(3) Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere Arbeits- / Verdienstausfall und entgangenem Gewinn, besteht nicht.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt, ebenso eventuelle Ansprüche aus einer durch den Verkäufer oder einen Dritten übernommenen Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält.

§ 11 Sonstiges

(1) Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

(2) Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

(4) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat.

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